Nun fahren Bürgerbusse ja (noch) nicht autonom, sondern es werden freiwillige Fahrerinnen und Fahrer gebraucht!
Unser Vorhaben steht und fällt mit der Gewinnung ehrenamtlicher Fahrerinnen und Fahrer.
Wir gehen davon aus, dass wir hier 30, besser 40 Freiwillige benötigen, damit die jeweilige Belastung der Ehrenamtler nicht zu groß wird.
Natürlich würden wir uns sehr darüber freuen, wenn wir auch Sie als Interessenten für den Fahrbetrieb gewinnen könnten.
Hierzu einige Informationen:
Fahren eines Bürgerbusses
Ein Bürgerbus ist immer ein Kleinbus mit acht Fahrgastplätzen und wird daher als Pkw angemeldet. Das bedeutet, dass ein solches Fahrzeug mit dem EU-Führerschein der Klasse B (früher Klasse III)geführt werden kann.
Für die Fahrgastbeförderung im Pkw ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird von der Straßenverkehrsbehörde für fünf Jahre erteilt und kann jeweils wieder für fünf Jahre verlängert werden. In der Umgangssprache wird dies als der kleine Beförderungsschein bezeichnet.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bekommt, wer
- einen EU-Führerschein Klasse B besitzt (früher Klasse III). Er muss selbst beantragt beim Straßenverkehrsamt werden. Der Verein übernimmt allerdings die Kosten.
- mindestens 21 Jahre alt ist und seinen Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt,
- seine körperliche Eignung sowie das ausreichende Sehvermögen nachweist und
- mit einem polizeilichen Führungszeugnis seine persönliche Eignung nachweist.
Daneben verlangt unser Partner, die Rheinbahn, eine eintägige Schulung mit anschließender Prüfung. Die Ergebnisse bleiben bei der Rheinbahn bzw. beim Verein und werden dem Strassenverkehrsamt nicht bekannt gemacht.
Hierzu werden wir mit der Rheinbahn Termine vereinbaren und mit den Fahrerinnen und Fahrern abstimmen.
Gesundheitsuntersuchung
Öffentliche Personenbeförderung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Der Gesetzgeber fordert daher einen Nachweis über die körperliche und geistige Eignung.
Im Zusammenhang mit dem Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder bei der Verlängerung muss daher u.a. auch das Ergebnis einer eingehenden Gesundheitsuntersuchung durch den Betriebsarzt der Rheinbahn vorgelegt werden.
Bei der ersten Beantragung der Fahrerlaubnis und bei der Verlängerung für Personen ab 60 Jahren ist zusätzlich zu der Untersuchung auf Erkrankungen ein Leistungs- und Reaktionstest erforderlich.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt oder verlängert, unabhängig vom Alter der Kandidatin oder des Kandidaten oder der Untersuchungsart. Diese Gesundheitsuntersuchung muss bis 65 Jahre jeweils zur Verlängerung erneut vorgenommen werden, ab allerdings 65 Jahren jährlich.
Die Untersuchungen werden vom Verein organisiert und terminiert. Die Kosten übernimmt der Verein.
Hierzu werden wir mit der Rheinbahn Termine vereinbaren und mit den Fahrerinnen und Fahrern abstimmen.
Weitere Hinweise können auf http://www.pro-buergerbus-nrw.de/index.php?id=gesundheitsuntersuchung abgerufen werden.
Führungszeugnis
Das einfache Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt persönlich vom Fahrer beantragt und als Behördenführungszeugnis direkt vom Bundeszentralregister an die Straßenverkehrsbehörde geschickt, bei der die Fahrerlaubnis für das Fahren eines Bürgerbuses beantragt wird.
Seit Juni 2012 werden ehrenamtlich Tätige auf Antrag des Vereins von einer Gebühr befreit.
Fahrzeit
Wir planen mit Lenkungszeiten von 3 bis 4,5 Stunden. Nach einer Lenkdauer von 4,5 Std. ( 270 min. ) hat ein Fahrer eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit einlegt. Genauere Regelungen werden wir mit den Fahrerinnen und Fahrern konkretisieren.
Versicherung
Alle Bürgerbusfahrer sind berufsgenossenschaftlich unfallversichert. Das ist einer der Grundpfeiler, auf dem das ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusler steht.
Die Bürgerbusfahrer werden über den BürgerbusVerein bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet. Insgesamt werden die Bürgerbusfahrer versicherungsrechtlich den Berufsbusfahrern gleichgestellt.
Über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft sind die Fahrertätigkeit und die Wege von und zur Tätigkeit versichert. Fahrzeugschäden sind über die übliche Haftpflicht abgedeckt.
Andere Vereinstätigkeiten sind u.a. durch die Landesunfallversicherung abgedeckt.
Wie planen wir das Fahren?
Rechtzeitig vor dem zu planenden Monat machen wir unter den Fahrerinnen und Fahrern eine Abfrage per Email. In einer Fahrerbesprechung werden dann die konkreten Fahrpläne vereinbart. Diese sollten von den Fahrerinnen und Fahrern natürlich eingehalten werden. Für Notfälle steht ein Ersatzfahrer zur Verfügung. Ebenso werden wir eine WhatsApp Gruppe einrichten, sofern erwünscht.
Somit gewährleisten wir, dass persönliche Interessen beim Fahren berücksichtigt werden können.
Ansprechpartner
Peter Nachtigall – Fahrdienstleiter
Michael Peters – stellvertretender Fahrdienstleiter
Klaus Bartel – Geschäftsführer
Wenn Sie Lust an dieser ehrenamtlichen Aufgabe haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder schreiben uns direkt an!